Aktuelles

Neue Termine

Die nächste BI-Sitzung findet am 25.04.2024 (Donnerstag) um 19:00 Uhr in der AWO im Wilhelm-Spies-Haus statt. Alle, die sich für die Themen Fluglärm und Ultrafeinstaubimmissionen interessieren, sind herzlich eingeladen.

Gerichtsurteil zu Schiphol, Schutz der Anwohner vor Fluglärm unzureichend

(Quelle: Artikel Luftfahrtnachrichten Aero.de vom 20.03.2024)

Gericht urteilt, dass der niederländische Staat die Anwohner des Amsterdamer Großflughafens Schiphol zu wenig vor Fluglärm geschützt hat. Geklagt hatten die Anwohner gegen die Niederlande. Sie hatten ihre Klage damit begründet, dass sie durch den Fluglärm schlecht schliefen und unter psychischem Stress litten. Der Staat verwies dagegen auf die große wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Schiphol.

In ihrem Urteil betonten die Richter, dass der Staat sich an die eigenen Regeln halten müsse und die Grenzwerte neu festgelegt werden müssten. Die Interessen der Bürger seien „systematisch unrechtmäßig“ den Interessen der Luftfahrt untergeordnet worden.

Insofern habe der Staat gegen den Europäischen Menschenrechtsvertrag verstoßen und muss nun innerhalb eines Jahres Maßnahmen gegen die dauerhaft hohe Lärmbelastung ergreifen.

Die niederländische Regierung hat bereits angekündigt, die Fluglärmbelästigung durch den Flughafen zu reduzieren. So sollen die Flugbewegungen von diesem Jahr an um etwa 15 Prozent auf maximal 452.500 Flüge jährlich reduziert werden. Dem muss die EU-Kommission noch zustimmen.

Empfehlungen zum Ausfahren des Fahrwerkes im Luftfahrthandbuch der DFS

Zum vorzeitigen Ausfahren des Fahrwerkes gibt es seit 2022 für die Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf Empfehlungen im Luftfahrthandbuch der Deutschen Flugsicherung –DFS-. Dort ist nachzulesen, dass zur Vermeidung unnötigem Fluglärms „das Fahrwerk in 2000 ft GND oder darunter“ ausgefahren werden soll. (Zur Erinnerung: Mainz-Laubenheim wird in einer Höhe von 3400 ft GND passiert.)  Nach Insiderinformationen halten sich die Piloten in der Regel an die Empfehlungen.

Für den Flughafen Frankfurt gibt es bislang keinen entsprechenden Eintrag.

Das Luftfahrthandbuch der DFS ist online unter AIP IFR Germany (dfs.de) kostenfrei einsehbar.

Österreichische Fluglärm-NGO „Aviation Reset“ und die von ihr erreichte Lärmentgeltregelung. Ein Vorbild für Deutschland!

Aviation Reset – BürgerInnen für Transparenz, Kostenwahrheit und Nachhaltigkeit in der Luftfahrt ist ein Verein, der aus den Bürgerinitiativen AFLG (Antifluglärmgemeinschaft) und 14Gegenflieger (letztere ursprünglich mit Schwerpunkt Westeinflugschneise über Wien) hervorgegangen ist. Heute ist Aviation Reset eine unabhängige und überparteiliche Plattform für alle Menschen in Österreich, deren Lebensraum durch die Luftfahrt beeinträchtigt wird, und ein Gegengewicht zur Luftfahrtlobby.

Aviation Reset setzt sich für das Wiedergewinnen der Lebensqualität in den von der Luftfahrt vereinnahmten Lebensräumen, für ein nachhaltiges und faires, dem Grundsatz der Kostenwahrheit und der sozialen Verantwortung verpflichtetes Wirtschaften sowie für die transparente und gesetzeskonforme Abwicklung des Luftfahrtgeschehens ein.

Obfrau: Dr. Susanne Heger, Obfrau-Stv.: Mag. Nicolas Brunner, Kassier: Mag. Adolf Hrncir

Aviation Reset hat sich an das österreichische Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie –BMK- gewandt und kritisiert, dass das Lärmentgelt nur dann sinnvoll ist, wenn es Lenkungscharakter hat. Das BMK hat die Kritik positiv aufgenommen. In den Bescheiden für das Jahr 2024 findet sich die Auflage des BMKgegenüber den Flughäfen, einen umfassenden Bericht über die Eignung (Lenkungswirkung) der Maßnahme vorzulegen. Zudem wurden verpflichtende Kriterien für die Feststellung der Lenkungswirkung vom BMK definiert.

Der Bericht ist dem BMK spätestens bei Antragstellung auf Anpassung der Flughafenentgelte im nächsten Jahr, also für 2025, vorzulegen. Das Schreiben des BMK beschreibt auch die verpflichtenden Kriterien für die Feststellung der Lenkungswirkung.

Schallpegelmessstation wieder installiert

Seit Oktober 2023 ist das kalibrierte Schallpegelmessgerät „Laubenheim***“ wieder in Betrieb. Installiert ist es auf dem Dach der Trauerhalle (siehe Bild unten).

Die Messwerte sind unter https://www.dfld.de/Mess/Messwerte.php?R=001&S=208 einzusehen. Mithilfe der kalibrierter Messwerte können sich die Bürger Laubenheims wieder qualifiziert über Fluglärm beschweren.

Kampagne der BVF, Minus 20% bis 2030

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm -BVF- hat eine Kampagne „Minus 20% bis 2030“ gestartet. Ziel der Kampagne ist die Reduzierung der planbaren Flugbewegungen um 20% bis zum Jahr 2030. Die BVF organisiert eine Reihe von Protestveranstaltungen und bittet um Mithilfe bzw. Beteiligung. Jeder kann die Forderungen der BVF auf der Seite https://minus20bis2030.info/ unterstützen.

Mit der Verminderung der Flugbewegungen sollen deutliche Reduzierungen des Fluglärms, der Immissionen luftverunreinigender Stoff, einschließlich Ultrafeinstaubpartikel, und der Emissionen von klimarelevanten Triebwerksabgase erreicht werden.

Ganz wichtig: Ruß, Aerosole, Methan usw. aus der Kerosinverbrennung in großer Höhe sind etwa 3mal so klimaschädlich wie die CO2-Triebwerksemissionen.

Ultrafeinstaubbelastungen durch den Luftverkehr in Mainz? Erste amtlichen Messdaten liegen für Mainz-Hechtsheim vor.

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und das Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) kooperieren bei der Messung ultrafeiner Partikel (UFP) aus dem Luftverkehr.

Ab März 2023 wird -zunächst für die Dauer von etwa einem Jahr- in Mainz-Hechtsheim gemessen. Hierfür hat das HLNUG einen Messcontainer des hessischen Sondermessprogramms zur Verfügung gestellt. Der Standort der Messstation, Klein-Winternheimer Weg, 55129 Mainz-Hechtsheim, ist gut gewählt. Er befindet sich etwa 800 m südlich der Anflugroute (bei Ostwind) auf die südlich Parallelbahn. Die Messdaten sind im Internet veröffentlicht unter: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal/messstelle/2/12/0407

Die Messwerte in Mainz-Hechtsheim zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen UFP – Immissionen und Flugverkehr.

Neue Fluglärmkartierung 2022 weist Fluglärm im Mainzer Süden aus

Ende Februar 2023 wurde die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde der Lärmaktionsplanung für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main veröffentlicht.

Die Umgebungslärmkartierung 2022 wurde auf Basis der Flugbewegungen des Jahres 2019 sowie nach der neuen Berechnungsmethode BUF berechnet. Die 2021 neu eingeführte Rechenmethodik BUF basiert auf dem EU-weit einheitlichen Lärmberechnungsverfahren CNOSSOS in Kombination mit den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Deutschland festgelegten neuen Flugzeugklassen. Bemerkenswert ist, dass mit BUF erstmals für flughafenfernere Gebiete Fluglärm ausgewiesen wird, wie z.B. für den Mainzer Süden. Daraus resultiert eine deutlich höhere Zahl durch Fluglärm belastete Personen gegenüber 2017.

Ein Ergebnis, das Fraport ganz und gar nicht passt und sogleich als falsch bezeichnet wurde. Mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie -HLNUG- hat Fraport einen eilfertigen Fürsprecher zur Seite. Über die hessische Landesregierung wurde bereits die Überprüfung der Realitätsnähe von BUF beim Bundesumweltministerium eingefordert.

Die Lärmkartierung des Flughafen Frankfurts ist auf der Seite http://laerm.hessen.de einzusehen. Eine Bewertung der Kartierung von der hessischen Fluglärmbeauftragten ist auf der Homepage der Fluglärmkommission Frankfurt (https://www.flk-frankfurt.de/ abrufbar.

Belastet der neue Navigationsstandard PBN Laubenheim?

Die DFS arbeitet aktuell an einer Umstellung aller Flugverfahren am Flughafen Frankfurt auf den Navigationsstandard Performance Based Navigation (PBN). Bislang ist nichts bis wenig über die neuen Flugverfahren zu erfahren. Nach unserer Kenntnis werden die Abflugverfahren in der Nähe des Flughafens, insbesondere durch Weitung der engen Kurvenradien nach dem Start, überarbeitet. Rheinhessen und der Mainzer Süden befürchten, dass durch eine Ausweitung der Kurvenradien die Südumfliegung westlich verschoben wird und dadurch Rheinhessen und Mainz stärker überflogen -und somit verlärmt- werden.

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